Häufig wird in unserem Staat zwar Recht gesprochen, oftmals scheint es so zu sein, dass Richter völlig neben der Spur sind und ihre Entscheidungen fällen.
So werden Stalkingopfer, weiter gedemütigt, indem man den Straftäter nicht nochmals einsperrt, weil eine zuvor erfolgte Inhaftierung nichts gebracht hatte.
Auch werden Opfer von einer Richterin am Amtsgericht Herzberg am Harz verhöhnt, indem sie einen sich räusperten Zuhörer, der offensichtlich einen Kloß im Hals hatte, mundtot zu machen und sagte: „Dies hier ist meine Show, wenn Ihnen etwas nicht passt verweise ich sie des Saales“.
Richtig! Das Volk hat schon lange den Eindruck gewonnen, dass es gar nicht mehr darum geht eine faire Entscheidung zu fällen, sondern nur noch Richter ihre eigene Show im Gerichtssaal abziehen und nur noch derjenige gewinnt, der das meiste Geld hat. Da geht es nicht mehr darum wirklich Recht zu sprechen, schon gar nicht ein faires Urteil.
Da müssen Opfer beweisen, dass sie vor 20/30 Jahren erworbene Gegenstände auch rechtmäßig erworben haben, obwohl Fotos (z.B. vom Livekonzert) beweisen, dass die beschädigten und eindeutig zu identifizierten Gegenstände (Mikrofon, Mikrofonstativ usw.) bereits Jahre vor dem Prozess von ihm genutzt wurden und sich im seinem Besitz eines Beklagten befunden hatten. Nein, die Richterin will zum Zeitpunkt des eingetretenen Abwasserschadens den Beweis, dass der Gegenstand auch tatsächlich vom Opfer gekauft wurde. Wer hebt schon Kaufbelege 30/40 Jahre lang auf? Nach 10 Jahren werden meistens Kaufbelege entsorgt, da das Finanzamt bis dahin eine Prüfung anordnen kann, aufgrund der Aufbewahrungspflicht. Wenn man heutzutage lebenslang Kaufbelege aufbewahren muss, entstehen enorme Kosten für Lagerräumlichkeiten, welche gerade Geringverdiener nicht aufbringen können, nur Aufgrund des Hintergrunds, dass irgendwann einmal ein Gerichtsprozess anstehen könnte, indem man beweisen muss, die Gegenstände tatsächlich erworben zu haben, denn Fotos von den Gegenständen, die vor Jahren/Jahrzehnten gemacht wurden auf denen eindeutig die Gegenstände erkennbar und identifizierbar sind werden nicht anerkannt als Beweis. Auch gibt es kein Gesetz, welches eine lebenslange Aufbewahrungspflicht für Kaufbelege vorschreibt.
Insofern werden Gerichtsverfahren von Richtern so geführt, dass diese völlig an der aktuellen deutschen Gesetzgebung vorbei agieren und nicht Rechtens sind.