Man darf sich fragen, wann die Steuerverschwendung in Deutschland endlich strafbar wird?
Seit Jahren plädiere ich dafür, dass im Grundgesetz verankert wird, das Entscheidungsträger bei Ämtern und Behörden, aber auch bei privaten Konzernen, mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können, wenn diese Steuerverschwendung bzw. Mitarbeiterabbau zu verantworten haben, aufgrund fehlender Kompetenz und Weitblick.


Es gibt viele Beispiele, die Steuerverschwendung aufzeigen. Auch in der Autoindustrie, wie der Dieselskandal durch Manipulation und Strafen in Milliardenhöhe oder fehlender Weitblick bei Elektrofahrzeugen, die dazu führten, dass Mitarbeiter abgebaut werden. Wie VW in 2026 bekannt gab, will VW 50.000 Stellen in Deutschland abbauen, weltweit ca. 100.000 Stellen, da die Konzernspitze den Wettbewerb der Elektrofahrzeuge völlig verschlafen hatte. Die Konzernspitze erhält für ihr Versagen auch noch ordentlich Bonuszahlungen.


Jüngstes Beispiel ist das Land Hessen.

Es reichte den Verantwortlichen nicht das alte Landeswappen zu behalten.









Nein, man gab ein neues Landeswappen in Auftrag.

Es sollte 290.000 Euro kosten, letztendlich wurden daraus 800.000 Euro.


Und dann sieht das neue Landeswappen richtig Scheiße aus.










Diese Gelder, hätte man lieber in die Sanierung maroder Schulen investieren sollen, da wären diese Gelder besser angebracht gewesen und vor allem dringender als ein neues Landeswappen.


Bundestagsbüros: Aus 3 mach 4

XXL-Kosten trotz Wahlrechtsreform - Bundestag will nicht sparen


Dank einer Wahlrechtsreform ist im Februar 2025 ein kleinerer Bundestag gewählt worden. Statt zuletzt 733 Abgeordnete umfasst er aktuell 630. Politisch war der Druck über Jahre hinweg gewachsen, das immer größer werdende Parlament zu verkleinern – auch um Kosten zu sparen. Nun ist aus dem XXL-Bundestag ein XL-Bundestag geworden. Doch wie vom Bund der Steuerzahler befürchtet, bleibt ein Einspareffekt aus. 2023 stieg der Etat des Bundestags erstmals auf mehr als eine Mrd. Euro an, 2025 soll er – trotz Wahlrechtsreform – mehr als 1,2 Mrd. Euro umfassen – und das auch jeweils in den kommenden Jahren!


Was ist der Grund dafür? Die Bundestagsverwaltung und der Parlamentsbetrieb wurden in den vergangenen zehn Jahren enorm ausgeweitet. Inzwischen werden sage und schreibe 32 verschiedene Liegenschaften im Herzen Berlins mit insgesamt rund 6.300 Büros genutzt. Wenn Ende 2025 der Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses den Betrieb aufnimmt, werden es noch einmal 300 Büros mehr sein.


Nach Schätzung des Bund der Steuerzahler benötigt das geschrumpfte Parlament mehr als 500 Büros nicht mehr, denn weniger Abgeordnete heißt auch weniger Abgeordnetenmitarbeiter und weniger Fraktionsbeschäftigte, da im neuen Bundestag nur noch fünf Fraktionen vertreten sind. Vergleichen wir: Die Erweiterung des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses um einen Anbau mit 300 neuen Büros für 430 Mio. Euro ist rechnerisch entbehrlich – ebenso der 70 Mio. Euro teure Neubau des „Luisenblocks West“ mit 400 Büros, der erst 2022 bezogen wurde.


Zugleich versuchen die Bundesministerien im unmittelbaren Bundestagsumfeld, ihr vergrößertes Beamtenheer mit zusätzlichen Büroflächen zu versorgen. So erweitert das Kanzleramt derzeit seinen Dienstsitz für mehr als 800 Mio. Euro um weitere 400 Büros, der Bundespräsident lässt sich gerade nebenan einen 205 Mio. Euro teuren Interimssitz mit 180 Büros bauen und auch das neue Digitalministerium ist zunächst einmal nur behelfsmäßig in der Mitte Berlins untergekommen.


Was auf den ersten Blick vielleicht wie ein kooperatives Liegenschafts-Management aussehen könnte, um den strapazierten Bundeshaushalt zu entlasten, entpuppt sich in der Praxis jedoch als Egoismus-Wirtschaft, denn die obersten Staatsbehörden – Bundestag, Kanzleramt, Ministerien und Präsidialamt – arbeiten trotz Steinwurfentfernung nicht zusammen. Stattdessen hat der Bundestag beschlossen, dass sich die Abgeordneten nun kräftig ausbreiten dürfen, denn: „Mit der neuen Legislaturperiode wird es möglich sein, das bereits zuvor beschlossene Konzept umzusetzen, welches es ermöglicht, dass jeder Abgeordnete 4 statt 3 Büroräume erhält“, so die Bundestagsverwaltung auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler im Nachgang der Bundestagswahl im Februar dieses Jahres. So wird jegliches Sparpotenzial, gerade beim teuren Liegenschafts-Konglomerat, zunichte gemacht. Und der Bundestag bleibt weiterhin unverhältnismäßig teuer.


Quelle:
https://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/steuergeldverschwendung-alle-faelle/details/bundestagsbueros-aus-3-mach-4


Klein, teuer, nutzlos: Sportplatz ohne Spielbetrieb

Ein neuer Hamburger Sportplatz – doch niemand spielt dort!


Der Neubau eines Kunstrasenplatzes im Hamburger Oberhafenquartier (HafenCity) sollte die sportliche Infrastruktur des Stadtteils verbessern. Tatsächlich aber ist das 1,53 Mio. Euro teure Spielfeld seit der Fertigstellung Anfang 2025 bis heute ungenutzt. Ein Grund dürfte sein, dass der Platz für den regulären Ligabetrieb ungeeignet ist: Das Spielfeld ist schlicht zu klein. Mit 68 mal 50 Metern erfüllt es noch die Anforderungen für Jugendspiele bis zur D-Jugend, doch an regulären Punktspielbetrieb mit Erwachsenen (Standardmaß des Deutschen Fußball-Bunds: 105 mal 68 Meter) ist hier nicht zu denken.


Dabei war ein größerer Sportplatz an dieser Stelle von vornherein nicht möglich: Direkt neben dem Spielplatz befindet sich nämlich eine Rampe, die ursprünglich Teil einer Brückenverbindung zum Hamburger Großmarkt sein sollte. Durch sie wurde verhindert, dass ein regulär großes Spielfeld gebaut werden konnte. Apropos Brücke: Ob diese jemals gebaut wird, steht in den Sternen. Im Amtsdeutsch heißt es dazu, „ihre Umsetzung wird aber weiterhin angestrebt.“ Dies immerhin schon seit dem Jahr 2000. Dennoch wurde die Rampe zur Brücke realisiert. Über die Kosten für die Rampe schwieg sich der Senat bislang aus. Ortskundige halten die Brücke ohnehin für nicht notwendig, denn es bestehen bereits Querungsmöglichkeiten.


Besonders ärgerlich: Trotz der kleinen Spielfläche wurden dennoch Markierungen wie bei einem normalen Fußballplatz aufgebracht. Das führt zu der Situation, dass die beiden Strafraumlinien so nah beieinander liegen, dass sie sich auf Höhe der Mittellinie fast berühren. Unter diesen Bedingungen ist selbst für Jugendmannschaften ein reguläres Spiel kaum möglich, weil damit gewisse Mindestabstände und Proportionen nicht eingehalten werden können.


Nun könnte man sagen, immerhin ist ein kleiner Sportplatz entstanden. Doch trotz der Fertigstellung blieb der Platz viele Monate ungenutzt. Der Grund: Die zuständige HafenCity Hamburg GmbH, eine städtische Projektentwicklungsgesellschaft, hat es versäumt, vorab einen Fußballverein als Hauptnutzer zu gewinnen. Auch eine Abstimmung mit dem Hamburger Fußballverband hat nicht stattgefunden.


Quelle:
https://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/steuergeldverschwendung-alle-faelle/details/klein-teuer-nutzlos-sportplatz-ohne-spielbetrieb


Kassel verschaukelt Stadtparkbesucher

Hollywoodschaukel bietet Blick auf eine Bundesstraße statt auf einen Park


Wer genießt es nicht, dem Großstadtdschungel zu entkommen und sich im Grünen zu entspannen? Genau hierfür hat Hessens drittgrößte Stadt Kassel den Park Schönfeld in Richtung Osten erweitert. Der neu angelegte Park Schönfeld-Ost befindet sich auf der Fläche eines ehemaligen Kinderkrankenhauses. Das 25.000 Quadratmeter große Areal wurde bisher als Durchgangsfläche genutzt und hatte außer einem kleinen Aktivitätsbereich keine besonderen Nutzungsangebote oder Aufenthaltsqualität. Für die Neugestaltung des Parks Schönfeld-Ost fielen insgesamt Kosten in Höhe von 1,3 Mio. Euro an, gefördert zu rund zwei Dritteln durch den Bund und das Land Hessen im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“.


Seit der Eröffnung im Juni 2024 gibt es im Park Schönfeld-Ost neben einem Radweg einen Fußgänger-Loop, Sitzmöglichkeiten, einen Bewegungsparcours und Spielangebote. Außerdem wurde die Grünfläche mit Bäumen und Stauden bepflanzt.


Bei einer Sache im Park fühlen sich viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jedoch sprichwörtlich verschaukelt. In der Nähe des Autobahnzubringers, der Bundesstraße B3, schüttete die Stadt einen Hügel auf. Darauf wurde eine große Hollywoodschaukel aufgestellt. Die Kosten dafür lagen bei 16.000 Euro. Doch Entspannen im herkömmlichen Sinne mit Ruhe, Blick ins Grüne usw. kann man auf dieser Sitzgelegenheit leider nicht, denn die Schaukel ist nicht zum Park hin ausgerichtet, sondern zu der viel befahrenen Straße. Ein Versehen war das von Seiten der Stadt leider nicht. Die Ausrichtung hat sie absichtlich so gewählt: Kassel wollte den Blick über die B3 hinweg in die rund 600 Meter Luftlinie entfernte Fuldaaue ermöglichen. Vielleicht hat die Stadtverwaltung auch eine besondere Vorstellung davon, wie sich Stadtbewohner in einem Park ausruhen wollen. So heißt es in einer Antwort an den Bund der Steuerzahler: „[…] manche finden es lustig und winken den Autofahrern. Der Lärm wird selten thematisiert. Wer in einer Stadt lebt, hat sich vielleicht an den Anblick und die Geräuschkulisse von Verkehr gewöhnt.“


Und somit bleibt die Hollywoodschaukel, wie sie ist: Eine eventuelle Drehung der Konstruktion steht nicht zur Diskussion. Wer also gern Autos beobachtet, Lärm und Abgase genießt, findet auf der Hollywoodschaukel im Park Schönfeld-Ost künftig seinen Lieblingsort.


Quelle:
https://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/steuergeldverschwendung-alle-faelle/details/kassel-verschaukelt-stadtparkbesucher


Toleranz auf Tour

Bildungsprojekt mit Tunnelblick


„ToleranzRäume“ – diese mobile Ausstellung tourt durch deutsche Städte und lädt Bürgerinnen und Bürger ein, über Toleranz, Respekt und gesellschaftliches Zusammenleben ins Gespräch zu kommen. Seit 2023 wurden 88 Ausstellungen umgesetzt und mehr als 300.000 Besucher gezählt, für 2026 sind weitere 47 geplant. Interessierte Kommunen können die Ausstellung anfordern, die aus einem begehbaren Container und einem vorgelagerten, mit regenbogenfarbigen Bändern bestückten Gestell besteht.


Der Veranstalter Toleranz-Tunnel e.V. will mit den teils als Outdoor-, teils als Indoor-Version konzipierten „ToleranzRäumen“ niedrigschwellig politische Bildung vermitteln. Gegenüber dem Bund der Steuerzahler betont er, dass die Ausstellungen dank eigens entwickelter, umfangreicher Bildungsmaterialien „weit über eine klassische Ausstellung hinausgehen und als dialogorientiertes Bildungsformat wirksam“ seien. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat das Projekt zwischen 2021 und 2025 mit insgesamt 9,23 Mio. Euro gefördert. Für 2026 sind weitere rund zwei Mio. Euro vorgesehen. Ein dauerhaft angelegtes Bundesprojekt zur Förderung von Respekt und Toleranz also. Was kann daran falsch sein?


Da wäre zum einen die Frage der Zuständigkeit. Bildung, auch politische Bildung, ist Ländersache. Dennoch existieren bereits jetzt auf Bundesebene zusätzliche Strukturen, die genau diesen Auftrag erfüllen und ebenfalls aus Steuermitteln finanziert werden. Im Bildungs- und Familienministerium stehen allein 2026 knapp 205 Mio. Euro für Demokratieförderung zur Verfügung. Und im BMI fließen jährlich über 100 Mio. Euro in die hauseigene Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Deren Aufgabe liest sich wie eine exakte Beschreibung der „ToleranzRäume“ – es gibt sogar einen eigenen Haushaltstitel zur „Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus“. Dort standen für 2025 und 2026 jeweils 17 Mio. Euro bereit, und ausgerechnet hier blieben 2025 Ausgabereste von 3,599 Mio. Euro.


Schon das vorhandene Geld für Anti-Extremismus-Projekte wird also nicht auf die Straße gebracht, stattdessen existieren im selben Etat zusätzliche millionenschwere Projekte. Vor diesem Hintergrund sind die „ToleranzRäume“ ein gut gemeintes „Nice-to-have“, aber ganz sicher keine Kernaufgabe des Innenministeriums, dessen Prioritäten bei der Inneren Sicherheit – inklusive Polizei und Schutz im Cyberraum – liegen sollten.


Und noch etwas ist kritisch zu betrachten: die Evaluation des Projekts. Die erfolgt durch ein wissenschaftliches Team der Universität Bielefeld, das sich selbst als „organischer Bestandteil“ des Projekts versteht und es beratend während der gesamten Laufzeit begleitet. Mit anderen Worten: Die Bewertung erfolgt durch Akteure, die eng in das Projekt eingebunden sind und von dessen Fortführung auch selbst profitieren. Wissenschaftliche Unabhängigkeit scheint da nicht wirklich gegeben zu sein.


Quelle:
https://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/steuergeldverschwendung-alle-faelle/details/bildungsprojekt-mit-tunnelblick


Bundespräsidialamt 2.0

Wegen Sanierung: Bundespräsidialamt bekommt ganz neue Bleibe


Der Sitz des Bundespräsidenten ist marode und muss dringend saniert werden – dies betrifft das Schloss Bellevue sowie das dazugehörige Verwaltungsgebäude des Bundespräsidialamts plus Hauptwache und Parkanlage. Da es in den Vorjahren weder grundlegende bauliche, technische noch energetische Sanierungen gab, wird nun eine Komplettsanierung nötig, die nicht während des Dienstbetriebs möglich ist. Seit 2020 laufen die Planungen – und es wird eifrig gerechnet, was die Sanierung am Ende kosten wird. Fakt ist, dass im Bundesetat allein für die Honorare der Planungsbüros und einen Planungswett­bewerb 2023 mehr als 10 Mio. Euro zur Verfügung stehen, 2024 sollen weitere 7 Mio. Euro dazukommen. Für die Sanierungsarbeiten selbst sieht der Etat bisher 18,5 Mio. Euro vor. Doch das wird nicht das Ende der Fahnenstange sein, denn die Kostenkalkulationen laufen derzeit heiß.


In diesem Zusammenhang stellt sich eine zentrale Frage: Wohin mit dem Bundespräsidenten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Sanierung? Ganz einfach: Man nehme ein rund ein Kilometer entferntes, bundeseigenes rund 4.000 qm großes Grundstück (geschätzter Marktwert mehr als 55 Mio. Euro) gleich neben dem Kanzleramt und dem Bundesinnenministerium und setze ein Bundespräsidialamt 2.0 darauf. Baukosten: rund 205 Mio. Euro. Für das Vorhaben stehe nur „ein sehr begrenztes Zeitfenster zur Verfügung“, so das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), das dieses Projekt managt. Denn: Spätestens 2026 sollen die umfangreichen Arbeiten am sanierungsbedürftigen Bestands-Verwaltungsgebäude beginnen. Somit muss bereits 2025 der Ersatzneubau für den Bundespräsidenten und seinen Stab fertiggestellt sein – der dann von ihnen ab dem Frühjahr 2026 für vorerst 5 Jahre genutzt werden soll.


Der Öffentlichkeit wird der moderne Neubau in exklusiver Berlin-Lage indes als „Bürogebäude für Bundesbehörden“ präsentiert. Das amtliche Wording lautet: Der Bau solle grundsätzlich – nach dem Bundespräsidialamt als erstem Nutzer – anderen Bundesministerien zur „Nachnutzung“ offenstehen. Allerdings: Welche das sein werden und in welchem Umfang sie den Bürokomplex werden nutzen können, steht noch gar nicht fest.


Im Kern ist der Büro-Neubau allerdings eine Lex Bundespräsidialamt! Auffällig ist nämlich nicht nur die enge zeitliche Synchronisation der Sanierung des Bundespräsidialamts mit dem Neubauprojekt an der Spree, sondern auch die funktionalen Eckdaten des teuren Prestigebaus stechen ins Auge: Das Bundespräsidialamt 2.0 soll nämlich nicht nur 160 Büros für 240 Arbeitsplätze und eine Cafeteria für die Beschäftigten erhalten. Es soll auch mit einer Vollküche für die Bewirtung von Staatsgästen ausgestattet werden, repräsentative Empfangs- und Veranstaltungsräume beherbergen und rundherum allerhöchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Warum? Um den„verfassungsrechtlich gebotenen Repräsentationsanforderungen“ des Bundespräsidenten gerecht zu werden, so das Bundespräsidialamt. Und: Die geplante Grund- und Nutzfläche des Neubaus entpuppt sich als Duplikat des bisherigen Verwaltungsgebäudes.


Um den „erheblichen Zeitdruck“ bis zum Umzug in den Ersatzneubau zu meistern, forderte das BBR vom Bauunternehmen „innovative Lösungen“, damit „Störungen im Bauprozess vermieden und so die Qualität und Terminsicherheit erhöht werden“.


Bauherr des neuen Bürogebäudes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Sie teilte mit, dass nur dieser eine Standort möglich sei, um den Bundespräsidenten samt Mitarbeiter und Schutzpersonal in repräsentativer und zentraler Lage sowie im gegebenen Zeitrahmen unterzubringen. Eine mögliche Aufteilung des Präsidialamtspersonals, das einen geringeren Sicherheits- und Schutzbedarf als das Staatsoberhaupt hat, scheint bei der Objektauswahl und -planung ebenso wenig eine Rolle gespielt zu haben wie ein kleinerer Neubau im Zeitalter des mobilen Arbeitens – obwohl das Bundespräsidialamt selbst betonte, dass „sich das mobile Arbeiten (Homeoffice) als fester Bestandteil der Arbeitsabläufe etabliert und bewährt hat“.


Schließlich bleibt noch festzuhalten, dass das Bundespräsidialamt 2.0 bereits jetzt schon einen deutlichen Kostenschub erfahren hat. Im Frühjahr 2023 taxierte die BImA die Baukosten noch auf 113 Mio. Euro. Im August standen schon 178 Mio. Euro im Raum – zuzüglich eines Risikopuffers von 27 Mio. Euro, unter anderem für zwischenzeitliche Baupreissteigerungen. Kurzum: Dieses Neuprojekt ist wieder ein Vorhaben, das mit heißer Nadel gestrickt ist.


Aktuelle Entwicklung


Im Frühjahr 2026 kommt nun endlich Bewegung in das Großprojekt Bellevue-Sanierung. Erstmals legt das Bundespräsidialamt eine Kostenprognose vor: 601 Millionen Euro sollen die Sanierung des Schlosses selbst, die Erneuerung des Verwaltungsgebäudes, ein Neubau für Hauptwache und Technikzentrale sowie umfangreiche Arbeiten an Außenanlagen und Infrastruktur insgesamt kosten. Hinzu kommen eine gesetzlich vorgeschriebene Risikoreserve von 188 Millionen Euro und weitere 71 Millionen Euro für mögliche Baupreissteigerungen. Insgesamt summiert sich der Finanzrahmen damit bereits auf rund 860 Millionen Euro – und die Kosten für das eigens errichtete Interimsgebäude, das „Bundespräsidialamt 2.0“, kommen mit 205 Millionen Euro noch obendrauf.


Zwar wurde das Projekt laut den Verantwortlichen fortlaufend auf Wirtschaftlichkeit geprüft und zum Teil bereits „abgespeckt“, doch der Umzug in den Ersatzbau ist für den Sommer 2026 vorgesehen und die Bauzeit für die Sanierung aktuell mit etwa acht Jahren angegeben.


Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler droht angesichts dieser Dimensionen durchaus ein weiterer Kostenanstieg: Denn schon jetzt sprengt das Gesamtprojekt die Milliardenmarke! Angesichts wachsender Defizite im Bundeshaushalt stellt sich die Frage, ob beim Bundesbau – und ganz besonders bei Bauten für die Politik – ausreichend auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geachtet wird.


Der Bund der Steuerzahler kritisiert


Neben teuren Bundestagsbauten und der geplanten Erweiterung des Bundeskanzleramts schafft sich die Politik im Herzen Berlins mit dem Bundespräsidialamt 2.0 einen weiteren repräsentativen Prestigebau, der lediglich für 5 Jahre seine anvisierte Hauptfunktion – die Unterbringung des Bundespräsidenten samt Personal – erfüllen soll. In Anbetracht der enormen Finanznöte des Bundes zeigt dieser Eifer abermals keinen souveränen Umgang mit Steuergeld, zumal eine konkrete Anschlussnutzung des Büroneubaus bisher ungeklärt ist.


Quelle:
https://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/steuergeldverschwendung-alle-faelle/details/bundespraesidialamt-2



und was sich dringend ändern muss

STEUERVERSCHWENDUNG

Home Afghanistan Arztpraxen Banken Barrierefreiheit Benzinpreise Bundestagsmandate Bundeswehr Bürgergeld Bürokratismus Covid-19-Pandemie Deutsche Bahn Digitalisierung E-Autos Energieversorgung Erzieher Fachkräfte Feuerwehr Flutkatastrophe Gesetze Insolvenzen Kitaplätze Krankenversorgung Lehrermangel Lohnentwicklung Medikamente Migrationspolitik Mindestlohn Mindestrente Ministerqualifikation Nahrungsmittel Nikotin ÖPNV Parkplätze Pflege Angehöriger Pflegekräfte Plastik Politiker Polizei Raser Reichensteuer Rettungskräfte Rechtssystem Richter Schulen soz. Wohnungsbau Sparmöglichkeiten Steuerverschwendung Strassen & Brücken Umweltschutz Waldsterben Wiederverwertbarkeit Datenschutz Kontakt Impressum